In welchem Fall muss der Inhaber eines Jahresjagdscheines den Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 Waffengesetz erbringen?
Wenn er irgendeine Schusswaffe erwerben will
wenn er eine Kurzwaffe erwerben will
wenn er die Jagdaufseherprüfung ablegen will
wenn er als Jagdaufseher bestätigt werden will
als Inhaber eines Jahresjagdscheines hat er bereits die Jägerprüfung bestanden und braucht den Nachweis der Sachkunde im Sinne des § 7 Waffengesetz nicht noch darüber hinaus zu erbringen