Welche Aussage ist falsch?
Ablenkfütterungen brauchen je nach Bundesland eine Erlaubnis der unteren Jagdbehörde. Im Saarland braucht man die Genehmigung der unteren Jagdbehörde. Siehe: § 25 II SJG
Schwarzwildablenkungsfütterungen bedürfen keiner Erlaubnis
das Erlegen von Schwarzwild an Ablenkungsfütterungen ist verboten
Kirrungen zum Zweck der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind keine Fütterungen und mit Einschränkungen zulässig
in Notzeiten darf Schalenwild nur mit Erlaubnis oder auf Anordnung der Jagdbehörde gefüttert werden
Fütterungen von Schalenwild sind grundsätzlich verboten