Es ist erlaubt,
mit Posten auf einen Fuchs zu schießen
auf Wild mit halbautomatischen Waffen zu schießen, die mit insgesamt mehr als 3 Patronen geladen sind
die Lappjagd in einer Entfernung von 200 m von der Bezirksgrenze auszuüben
die Treibjagd bei Mondschein auszuüben
die Hetzjagd auf Wild auszuüben