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Welche Aussage über die Wildfolge ist falsch?
B
tut sich das Wild bei der Wildfolge in Sichtweite nieder, so ist der Jagdausübende berechtigt, die Grenze des benachbarten Jagdbezirks mit der Waffe zu überschreiten und das Wild ohne vorherige Benachrichtigung des am Fundort Jagdausübungsberechtigten oder dessen Vertreters auf waidgerechte Art zu töten
D
eine von der gesetzlichen Wildfolgeregelung des SJG abweichende Vereinbarung zwischen Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirken darf nicht hinter den Regelungen des SJG zurückbleiben
E
eine von der gesetzlichen Wildfolgeregelung des SJG abweichende Vereinbarung kann zwischen Jagdausübungsberechtigten benachbarter Jagdbezirke mündlich getroffen werden