Ein Jäger sieht in einem fremden Revier ein angefahrenes Stück Rehwild schwerverletzt am Straßenrand liegen. Er hat eine Pistole bei sich, deren Mündungsenergie unter 200 Joule liegt.

A

Er darf nichts tun, weil er dort nicht jagdausübungsberechtigt ist

B

er darf nichts tun, weil nicht er, sondern ein anderer den Zustand des Rehes verursacht hat

C

er darf nichts tun, weil die von ihm mitgeführte Faustfeuerwaffe nicht die Mündungsenergie von 200 Joule erbringt

D

er darf nichts tun, weil ihm die erforderliche Schießerlaubnis fehlt

E

da er grundsätzlich verpflichtet ist, dem Wild Schmerzen und Leiden zu ersparen, muss er mit der mitgeführten Pistole den Fangschuss antragen, wenn dadurch niemand gefährdet wird; die Handlung ist durch Notstand gerechtfertigt