A
Er darf nichts tun, weil er dort nicht jagdausübungsberechtigt ist
B
er darf nichts tun, weil nicht er, sondern ein anderer den Zustand des Rehes verursacht hat
C
er darf nichts tun, weil die von ihm mitgeführte Faustfeuerwaffe nicht die Mündungsenergie von 200 Joule erbringt
D
er darf nichts tun, weil ihm die erforderliche Schießerlaubnis fehlt
E
da er grundsätzlich verpflichtet ist, dem Wild Schmerzen und Leiden zu ersparen, muss er mit der mitgeführten Pistole den Fangschuss antragen, wenn dadurch niemand gefährdet wird; die Handlung ist durch Notstand gerechtfertigt