Welche Aussage ist falsch? Keiner Schießerlaubnis bedarf
der Jäger bei befugter Jagdausübung
der Jagdschutzberechtigte bei der Ausübung des Jagdschutzes
der Jäger beim Anschießen und Einschießen von Jagdwaffen im Revier
der Eigentümer eines Hausgartens beim Schuss auf Haarraubwild und Wildkaninchen
wer in den Fällen der Notwehr oder des Notstandes schießt