Welches Ziel hat die Hege gemäß § 1 des Bundesjagdgesetzes?
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit sowie die Agrar- und Forststruktur zu erhalten, damit kapitale Trophäenträger heranwachsen können
die Land- und Forstwirtschaft zu fördern und bei der Erfüllung ihrer ökologischen Aufgaben zu unterstützen
einen Ausgleich zwischen den Interessen der Land- und Forstwirtschaft herbeizuführen
die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen
die wildgerechte Ausgestaltung der Natur und Landschaft durch den Anbau standortgemäßer Feldfrüchte, Fruchtwechsel, Zwischenfruchtanbau und Schutzpflanzungen für den Boden, den Verzicht auf Biozide und mineralische Dünger