Wer hat das Aneignungsrecht für Wild, das im Nachbarbezirk zur Strecke gekommen ist sowie für dessen Trophäe?
Aneignungsrecht hat vom Grundsatz der Jagdnachbar, aber sowohl Wildbret als auch Trophäen stehen dem Revierinhaber zu, in dessen Bezirk es krank geschossen wurde, wenn nicht die Nachsuche vorher aufgegeben wurde. Ihm wird es auch auf den Abschussplan angerechnet