Welche Einsatzzwecke rechtfertigen den Besitz einer Faustfeuerwaffe für den Jäger?
Die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben im Rahmen des Jagdschutzes
Der Fangschuss auf krankes Schalenwild bei einer E0 von mindestens 200 Joule, die Selbstverteidigung sowie der Einsatz bei der Bau- und Fallenjagd
Das Erlegen von Wasserwild bei eingeschränkten Schussmöglichkeiten im Schilf
Die Bejagung von Raub- und Niederwild