Welche Eigenschaft muss eine Person gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 besitzen, um als kundige Person zu gelten?
Biologen, die von den Obersten Jagdbehörden der Bundesländer ermächtigt wurden, Schalenwild in zugewiesenen Jagdbezirken im Auftrag dieser Behörden zu fangen und zu telemetrieren
Ein Jäger, der mit den Jagdgesetzen der EU-Gründungsstaaten vertraut ist und dort ohne gesonderte Genehmigung der zuständigen Landesbehörden die Jagd auf Schalenwild ausüben darf
Es handelt sich um einen Jäger, der unter anderem über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Wildpathologie sowie der Erzeugung und Behandlung von Wildbret verfügt
Ein Jäger, der eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Wildbretkontrolleur abgeschlossen hat und behördlich zur amtlichen Fleischuntersuchung von Schalenwild zugelassen ist