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Wo und wann darf ein
Jäger
eine Jagdwaffe führen?
Erklärung
Musterantwort
Gemäß § 13 WaffG darf die
Waffe
nur zur befugten
Jagdausübung
(einschließlich
Jagdschutz
, Training auf zugelassenen Schießständen und zur
Jagdhundeausbildung)
geführt werden.
Der direkte
Transport
zum und vom
Jagdrevier
ist zulässig.
Ein gültiger
Jahresjagdschein
sowie die entsprechende
waffenrechtliche Erlaubnis
(
WBK
) sind zwingend mitzuführen.
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