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Was ist beim
Erwerb
und der Verwendung eines Schalldämpfers zu beachten?
Erklärung
Musterantwort
Erwerb
ist für Inhaber eines gültigen
Jahresjagdscheins
für
Langwaffen
mit
Zentralfeuerzündung
ohne
Voreintrag
möglich (§ 13 Abs. 6 WaffG).
Innerhalb von 14 Tagen nach
Erwerb
muss dies der zuständigen Waffenbehörde schriftlich
angezeigt
und in die
Waffenbesitzkarte
(
WBK
) eingetragen werden.
Schalldämpfer
unterliegen der Aufbewahrungspflicht wie erlaubnispflichtige
Schusswaffen
.
Die Verwendung ist
auf
die
Jagdausübung
und das jagdliche Übungsschießen beschränkt.
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