Wie viel erlegtes Wild darf jeder Jäger pro Jagdjahr vermarkten?
Bis zu 5 Stück Schalenwild und bis zu 50 Stück Federwild und/oder Hasen darf jeder Jäger pro Jagdjahr direkt dem Endverbraucher oder einem Detailgeschäft auf Landesebene verkauft werden
Bis zu 10 Stück Schalenwild und bis zu 50 Stück Federwild und/oder Hasen darf jeder Jäger pro Jagdjahr direkt dem Endverbraucher oder einem Detailgeschäft auf Landesebene verkauft werden
Sofern der Amtstierarzt die Genusstauglichkeit bescheinigt, beliebig viel
Wer mehr als 5 Stück Schalenwild und mehr als 50 Stück Federwild und/oder Hasen pro Jahr vermarkten will, muss das Wild an einen anerkannten Wildverarbeitungsbetrieb abliefern