Ein Landwirt möchte eine Erdbeer-Kultur anlegen. Er spricht mit Ihnen und sagt: 'Sie sollen ordentlich jagen', insbesondere Feldhasen. Sonst überzieht er Sie mit Schadensersatzklagen.
Wie ist die Rechtslage?
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Die Drohung des Landwirts ist unbegründet:
Nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen müssen ersetzt werden – der Feldhase zählt nicht dazu.
Für Wildschäden an Sonderkulturen (z.B. Erdbeeren, Spargel, Wein) ist der Bewirtschafter selbst verantwortlich und kann keine Schadensersatzansprüche stellen.
Fazit: Der Landwirt hat keinen Anspruch auf Schadensersatz – weder wegen der Wildart (Feldhase) noch wegen der Kulturart (Erdbeeren als Sonderkultur).
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