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Wie ist die Wildfolge in Tirol geregelt?

Tirol (Österreich)

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Grundsätzliche Wildfolge:

  • Verbot für Schützen: Krankgeschossenes Wild darf nicht weiter bejagt werden
  • Kennzeichnungspflicht: Anschuss und Überwechselstelle kenntlich machen
  • Meldepflicht: Unverzügliche Meldung an Nachbar-Jagdausübungsberechtigten
  • Nachsucheverpflichtung: Jagdausübungsberechtigter muss Nachsuchedurchführen oder gestatten
  • Besitzverhältnisse: Trophäen dem Schützen bei ordnungsgemäßer Nachsuche, Wildbret dem Jagdausübungsberechtigten des Fundortes
  • Abschussplan-Anrechnung: Wild wird auf Abschussplan des ursprünglichen Gebietes angerechnet

Vereinbarte Wildfolge:

  • Schriftliche Vereinbarung: für Wildfolge erforderlich
  • Trophäenverteilung: Bei ordnungsgemäßer Nachsuche Trophäen dem Schützen
  • Wildbretverteilung: Wildbret gehört dem Jagdausübungsberechtigten des Fundortes
  • Abschussplanung: Wild wird auf Abschussplan des ursprünglichen Gebietesangerechnet
Tirol (Österreich)

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