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Wie ist die Wildfolge in Salzburg geregelt?

Salzburg (Österreich)

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Wildfolge in Salzburg:

  • Verbot für Schützen: Angeschossenes oder verwundetes Wild darf nur von dort Jagdausübungsberechtigten weiter bejagt werden
  • Kennzeichnungspflicht: Anschussstelle, Fluchtrichtung und Grenzübertritt kenntlich machen
  • Verpflichtung für Schützen: Sofortige Verständigung des Nachbar-Jagdausübungsberechtigten
  • Nachsuchepflicht: Schütze muss sich für Nachsuche zur Verfügung stellen
  • Besitzverhältnisse: Trophäen gehören dem Schützen, Wildbret dem Jagdausübungsberechtigten des Fundortes
  • Abschussplan-Anrechnung: Wild wird auf Abschussplan des Jagdinhabers angerechnet, in dessen Gebiet es verwundet wurde
  • Strafbestimmung: Verstöße gegen Wildfolge-Bestimmungen als Verwaltungsübertretung
Salzburg (Österreich)

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