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Wie ist die
Wildfolge
in Salzburg geregelt?
Salzburg (Österreich)
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Wildfolge
in Salzburg:
Verbot für Schützen
: Angeschossenes oder verwundetes
Wild
darf nur von dort
Jagdausübungsberechtigten
weiter bejagt werden
Kennzeichnungspflicht
: Anschussstelle, Fluchtrichtung und Grenzübertritt kenntlich machen
Verpflichtung für Schützen
: Sofortige Verständigung des Nachbar-Jagdausübungsberechtigten
Nachsuchepflicht
: Schütze muss sich für
Nachsuche
zur Verfügung stellen
Besitzverhältnisse
:
Trophäen
gehören dem Schützen,
Wildbret
dem
Jagdausübungsberechtigten
des Fundortes
Abschussplan-Anrechnung
:
Wild
wird auf
Abschussplan
des Jagdinhabers angerechnet, in dessen Gebiet es verwundet wurde
Strafbestimmung
: Verstöße gegen Wildfolge-Bestimmungen als Verwaltungsübertretung
Salzburg (Österreich)
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