Begehen Sie eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie einen Rehbock während der Schonzeit erlegen?
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In der Regel begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Ausnahmen – Straftat:
Wichtig: Auch bei Ordnungswidrigkeit droht der Entzug des Jagdscheins wegen jagdrechtlicher Unzuverlässigkeit.
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