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Begehen Sie eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie einen Rehbock während der Schonzeit erlegen?

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In der Regel begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Ausnahmen – Straftat:

  • Jagdwilderei: Abschuss in fremdem Revier ohne Erlaubnis
  • Elterntierschutz: Bejagung eines für die Aufzucht notwendigen Elterntieres (betrifft bei Rehwild primär Ricken, nicht Böcke)

Wichtig: Auch bei Ordnungswidrigkeit droht der Entzug des Jagdscheins wegen jagdrechtlicher Unzuverlässigkeit.

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