Sie sind auf der Jagd und eine ganzjährig geschonte Wildart. Welche Konsequenzen drohen Ihnen?

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Das ist eine Straftat (§ 38 BJagdG) und kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Bei Fahrlässigkeit drohen bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

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