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Die Arbeit mit dem Hund hat nicht nur eine lange Tradition in der Jagd, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Worin erkennen Sie die Notwendigkeit und warum ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde für die Jagdausübung gesetzlich und ethisch vorgeschrieben?

Oberösterreich (Österreich)

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Der Einsatz ausgebildeter/brauchbarer Jagdhunde ist aus folgenden Gründen notwendig und dient dem Tierschutz sowie der ordnungsgemäßen Jagdausübung:

  • Ethische Gründe (Waidgerechtigkeit)
    • Die fachgerechte Nachsuche von krankem Wild vermeidet unnötiges Leiden.
    • Die Verlorensuche stellt sicher, dass alles erlegte Wild gefunden und verwertet wird.
  • Jagdbetriebliche Gründe
    • Sie sind unverzichtbare Helfer bei verschiedenen Jagdarten und erhöhen die Effizienz.
  • Gesetzliche Gründe
    • Jagdausübungsberechtigte müssen für jedes Revier einen brauchbaren Hund bereithalten (Vorschrift je nach Reviergröße).
    • Das Mitführen ist bei bestimmten Jagdarten (z. B. Such-, Gesellschafts- oder Federwildjagden) vorgeschrieben.
Oberösterreich (Österreich)

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