Sie haben in Hessen einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. Wer hat Anrecht auf das Wildbret und die Trophäe?
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Das Aneignungsrecht für das Wildbret und die Trophäe verbleibt beim Jagdausübungsberechtigten des Reviers, in dem das Wild zur Strecke gebracht wurde, es sei denn, eine Wildfolgevereinbarung regelt etwas anderes.
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