Sie haben in Schleswig-Holstein ein Rotkalb beschossen, dieses flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das nach gemeinsamer noch lebend im . Ihr Nachbar trägt einen an. In wessen muss das Kalb eingetragen werden?

Schleswig-Holstein

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Da das Rotkalb als gilt, verbleibt es am Erlegungsort im Nachbarrevier. Die des Nachbarreviers entscheiden, ob das der Person, die die aufgenommen hat, wird. Das wird auf den der Person angerechnet, die es erhält.

Schleswig-Holstein

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