Sie haben in Schleswig-Holstein ein Rotkalb beschossen, dieses flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. In wessen Abschussplan muss das Kalb eingetragen werden?
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Da das Rotkalb als Schalenwild gilt, verbleibt es am Erlegungsort im Nachbarrevier. Die Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers entscheiden, ob das Stück Wild der Person, die die Wildfolge aufgenommen hat, überlassen wird. Das Wild wird auf den Abschussplan der Person angerechnet, die es erhält.
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