Verlässliche Menschen ab 21 Jahren mit überwiegendem berechtigtem Interesse können Ausnahmen erhalten
Jäger mit gültiger Jagdkarte sind vom Schalldämpferverbot ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Wenn Jagdkarte ihre Gültigkeit verliert, muss der Schalldämpfer innerhalb von 6 Monaten einem Berechtigten überlassen werden