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Nennen Sie die verbotenen Schusswaffen der Kategorie A und die möglichen Ausnahmen für Jäger.

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Waffen der Kategorie A sind grundsätzlich für Zivilpersonen verboten.

Verbotene Waffen:

  • Getarnte und modifizierte Waffen
  • Kurzläufige Flinten (Gesamtlänge kürzer als 90 cm oder Lauflänge kürzer als 45 cm)
  • Pumpguns
  • Schalldämpfer
  • Hiebwaffen (Schlagringe, Totschläger etc.)
  • Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Magazinen über 20 Schuss
  • Alle anderen halbautomatischen Schusswaffen mit Magazinen über 10 Schuss
  • Magazine über 20 Schuss für halbautomatische Faustfeuerwaffen
  • Magazine über 10 Schuss für alle anderen halbautomatischn Schusswaffen
  • Zusammenklappbare Schusswaffen

Ausnahmen für Jäger:

  • Verlässliche Menschen ab 21 Jahren mit überwiegendem berechtigtem Interesse können Ausnahmen erhalten
  • Jäger mit gültiger Jagdkarte sind vom Schalldämpferverbot ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Wenn Jagdkarte ihre Gültigkeit verliert, muss der Schalldämpfer innerhalb von 6 Monaten einem Berechtigten überlassen werden

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