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Darf man sich eine Waldschnepfe, einen Bussard, einen Habicht oder einen Waldkauz aneignen und diese anschließend verkaufen oder verschenken?

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  • Aneignung
    • Waldschnepfe, Bussard, Habicht: Nur der Jagdausübungsberechtigte darf diese Arten aneignen (Jagdrecht).
    • Waldkauz: Die Aneignung ist verboten (Naturschutzrecht).
  • Vermarktung (Verkauf/Verschenken)
    • Waldschnepfe: Der Jäger darf sie ausschließlich privat veräußern oder verschenken.
    • Greifvögel und Eulen: Die Weitergabe ist nach der Bundeswildschutzverordnung generell verboten.

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