Sie kommen zu einem Wildunfall und müssen einem noch lebenden, verletzten Tier den Fangschuss geben.
Welche Möglichkeiten haben Sie bezüglich der Verwertung und Vermarktung des Wildbrets?
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Einfache Antwort:
Unfallwild darf nicht vermarktet werden. Eine Verwertung für den Eigenverbrauch ist nur nach zwingend erforderlicher amtlicher Fleischuntersuchung zulässig und in der Praxis oft durch Stress und Hämatome entwertet.
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