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Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Mecklenburg-Vorpommern muss gefüttert werden.Ist dies für Rehwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

Mecklenburg-Vorpommern

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Die Fütterung von Rehwild in Mecklenburg-Vorpommern ist während einer von der Jagdbehörde festgelegten Notzeit zulässig und für den Jagdausübungsberechtigten verpflichtend. Außerhalb dieser Notzeit ist die Fütterung von Schalenwild, zu dem auch das Rehwild zählt, ohne Genehmigung der Jagdbehörde verboten.

Mecklenburg-Vorpommern

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