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Die Fütterung von Rehwild in Mecklenburg-Vorpommern ist während einer von der Jagdbehörde festgelegten Notzeit zulässig und für den Jagdausübungsberechtigten verpflichtend. Außerhalb dieser Notzeit ist die Fütterung von Schalenwild, zu dem auch das Rehwild zählt, ohne Genehmigung der Jagdbehörde verboten.
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