Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Sie haben einen Fuchs, Marder oder Waschbären in einem befriedeten Bezirk (z. B. Garten, Haus und Hof). Was können Sie tun? Insbesondere:

1. Dürfen Sie eine Falle aufstellen?

2. Dürfen Sie das Tier mit der Schusswaffe bejagen?

Antwort anzeigen

1. Fallenjagd:

Als Jagdscheininhaber mit Sachkundenachweis für die Fallenjagd kann man eine Falle aufstellen, da es sich um einen befriedeten Bezirk handelt.

2. Bejagung mit der Schusswaffe:

Nein.

  • In befriedeten Bezirken ruht die Jagd.
  • Der Gebrauch von Schusswaffen ist dort grundsätzlich untersagt.
  • Eine Bejagung mit der Schusswaffe ist nur mit einer behördlichen Genehmigung (Schießerlaubnis) zulässig.

Frage anzeigen