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Welche Regelungen kennen Sie zur landwirtschaftlichen Tierhaltung?

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  • Anzeigepflicht: Wildtierhaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde binnen 2 Wochen anzuzeigen
  • Verletzungsschutz: Umzäunung muss so gestaltet sein, dass sich Tiere nicht verletzen können
  • Stacheldrahtverbot: Stacheldraht darf nicht verwendet werden
  • Artgemäße Nahrung: Wild muss jederzeit mit artgemäßer Nahrung und genügend Wasser versorgt sein
  • Tränkeeinrichtungen: Bei fehlenden natürlichen Fließgewässern sind künstliche Tränkeeinrichtungen einzurichten
  • Beschränkung: Gehalten werden dürfen nur Rotwild, Damwild, Sikahirsche, Davidshirsche, Muffelwild und Schwarzwild

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