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Welche Regelungen kennen Sie zur landwirtschaftlichen Tierhaltung?
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Anzeigepflicht
: Wildtierhaltung bei der
Bezirksverwaltungsbehörde
binnen
2 Wochen
anzuzeigen
Verletzungsschutz
: Umzäunung muss so gestaltet sein, dass sich
Tiere nicht verletzen
können
Stacheldrahtverbot
: Stacheldraht darf nicht verwendet werden
Artgemäße Nahrung
:
Wild
muss
jederzeit
mit
artgemäßer Nahrung
und
genügend Wasser
versorgt sein
Tränkeeinrichtungen
: Bei fehlenden
natürlichen Fließgewässern
sind
künstliche Tränkeeinrichtungen
einzurichten
Beschränkung
: Gehalten werden dürfen nur
Rotwild
,
Damwild
,
Sikahirsche
, Davidshirsche,
Muffelwild
und
Schwarzwild
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