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Wie ist die Wildfolge in Niederösterreich geregelt?

Niederösterreich (Österreich)

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Wildfolge in Niederösterreich:

  • Verbot: Krankgeschossenes Wild darf vom Schützen nicht weiter bejagt werden
  • Berechtigung: Verfolgung, Erlegung und Besitznahme im eigenen Gebiet beim Jagdausübungsberechtigten
  • Verpflichtungen des Schützen:
    • Unverzügliche Verständigung des Nachbarreviers
    • Anschussstelle und Fluchtrichtung kenntlich machen
    • Für Nachsuche zur Verfügung stellen
  • Wildfolgevertrag: Schriftliche Vereinbarung für grenzüberschreitende Verfolgung erforderlich
  • Besitzverhältnisse bei Wildfolgevertrag:
    • Wildbret → Jagdausübungsberechtigter des Fundortes
    • Trophäe → anderer Jagdausübungsberechtigter
  • Abschussplan: Wild wird auf Abschussplan desjenigen angerechnet, dem die Trophäe zufällt
Niederösterreich (Österreich)

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