Was tun Sie als Revierinhaber mit Fallwild bei Verdacht auf Wildseuche, insbesondere bei Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Schwarzwild?
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Generell bei Wildseuchenverdacht: Schutz von Menschen und Tieren durch Fernhalten (→ Verblenden); Meldung beim Amtstierarzt (teilweise auch bei der Unteren Jagdbehörde); Sicherung von Untersuchungsmaterial (weitere Details und Durchführung oft durch das Veterinäramt); Beseitigung von Fallwild (oft durch das Veterinäramt durchgeführt). Zusätzliche
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