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Beschreiben Sie den allgemeinen Prozess der Abschussplanung von der Erstellung bis zur Genehmigung.

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Der Prozess der Abschussplanung folgt in der Regel diesen Schritten:

  • Der Revierinhaber erstellt den Abschussvorschlag.
  • Der Jagdvorstand (oder Eigenjagdbesitzer) bestätigt das Einvernehmen zum Vorschlag.
  • Die Untere Jagdbehörde prüft den Vorschlag unter Anhörung des Jagdbeirats.
  • Die Untere Jagdbehörde genehmigt den Abschussplan oder setzt ihn amtlich fest.
AchtungSchalenwild (außer Schwarzwild und teils Rehwild) sowie bestimmtes Federwild (z. B. Auerwild) dürfen nur im Rahmen dieses bestätigten Plans erlegt werden.

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