Welche Vorschriften nennt § 7 Vorgangsweise bei Jagdunfällen der Jagd-Unfallverhütungsvorschrift? Nennen Sie 3 Beispiele.

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  1. Im Falle eines Unfalles ist die Jagd sofort abzubrechen, dem Verlezten ist Erste Hilfe zu leisten, und er ist eienr ärztlichen Versorgung zuzuführen. Die zuständige Polizeidienststelle ist unverzüglich zu verständigen.
  2. Vom Jagdleiter sind alle für die Klärung des Unfalles erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Diese sind:
    1. Kennzeichnung der Standorte aller Schützen und Jagdgehilfen; sowohl der am Unfall Beteiligten als auch Zeugen.
    2. Sicherstellung abgefeuerter Patronenhülsen und Kennzeichnung der Fundorte.
    3. Einholen der technischen Daten der von den Schützen verwendeten Marke, Type, Geschossgewicht bzw. Schrotdurchmesser). Werden von einem Schützen verschiedene Marken und Schrotdurchmesser verwendet, so sind die Daten aller Patronen aufzunehmen. Bei selbstlaborierten Patronen ist ein Muster sicherzustellen.
    4. Feststellung der Schussrichtung aller zum fraglichen Zeitpunkt abgegebenen Schüsse.
    5. von Schussspuren. Dies können sein: Einschüsse in , Äste, Weinstöcke und dergleichen, Spuren auf dem , eventuelle Spuren von Abprallern (Geller), abgeschossene Zweige oder usw.
    6. Überprüfung, ob Anweisungen des Jagdleiters befolgt wurden (z.B. Einhaltung des zugewiesenen Standes, einzuhaltende Schussrichtung, Beachtung von Jagdsignalen und dergleichen).
    7. Kennzeichnung von Fluchtweg und Fluchtrichtung des beschossenen . Kennzeichnung der Position und Sicherstellung des erlegten .
    8. Anfertigung einer Lagerskizze, in der alle wichtigen Angaben der Punkte A. bis G. einzutragen sind.
    9. Durchführung von Ermittlungen, ob Alkoholisierung vorliegt.
    10. Festhalten von Zeitpunkt des Unfalles sowie der Wettersituation. Aufnahme der Personalien und Merkmale der Jagddokumente aller beteiligten Schützen.

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