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Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte NICHT in Besitz
nehmen, um sie z.B. präparieren zu lassen?
Das Aneignungsrecht bezieht sich nur auf Wild. Siebenschläfer und Eichelhäher unterliegen jedoch dem Naturschutzrecht.