Welche in seinem Jagdbezirk verendet aufgefundenen Tiere darf der Jagdausübungsberechtigte NICHT in Besitznehmen, um sie z.B. präparieren zu lassen?

Erklärung:

Das Aneignungsrecht bezieht sich nur auf Wild. Siebenschläfer und Eichelhäher unterliegen jedoch dem Naturschutzrecht.

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