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Welche Wildarten können ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen?
Im Bundesjagdgesetz werden Wildschäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan als ersatzpflichtig ausgegeben. Allerdings gibt es für Baden-Württemberg das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, welches explizit nur Schäden durch Schalenwild und Wildkaninchen als ersatzpflichtig bezeichnet. Das Landesgesetz hat hier Vorrang vor dem Bundesgesetz.