Es ist erlaubt,
Mit einer Kastenfalle, Fallentyp A, Fasanen zu fangen.
Das Fangen von Federwild mit Fallen ist verboten (siehe: § 19 5b BJagdG).
Mit Büchsenpatronen im Kaliber .243 Remington, deren E 100 2300 Joule beträgt, auf Gamskitze zu schießen.
Bei der Schwarzwildjagd Zielfernrohre mit Leuchtpunktabsehen zu verwenden.
Mit Posten einen Dachs zu erlegen.
Die Drückjagd auf Rehwild auszuüben.