Es ist erlaubt,

A

Mit einer Kastenfalle, Fallentyp A, Fasanen zu fangen.

Das Fangen von Federwild mit Fallen ist verboten (siehe: § 19 5b BJagdG).

B

Mit Büchsenpatronen im Kaliber .243 Remington, deren E 100 2300 Joule beträgt, auf Gamskitze zu schießen.

C

Bei der Schwarzwildjagd Zielfernrohre mit Leuchtpunktabsehen zu verwenden.

D

Mit Posten einen Dachs zu erlegen.

E

Die Drückjagd auf Rehwild auszuüben.