Es ist verboten,

A

mit Schrot auf Flugwild zu schießen.

B

zur Bejagung von Schwarzwild fest mit der Waffe verbundene künstliche Lichtquellen während der Schussabgabe zu verwenden.

C

auf Rehwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) mehr als 1000 Joule beträgt.

D

auf Rotwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) weniger als 2000 Joule beträgt.

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