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Es ist verboten,
A
mit Schrot auf Flugwild zu schießen.
B
zur Bejagung von Schwarzwild fest mit der Waffe verbundene künstliche Lichtquellen während der Schussabgabe zu verwenden.
C
auf Rehwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) mehr als 1000 Joule beträgt.
D
auf Rotwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) weniger als 2000 Joule beträgt.