Es ist verboten,
mit Schrot auf Flugwild zu schießen.
zur Bejagung von Schwarzwild fest mit der Waffe verbundene künstliche Lichtquellen während der Schussabgabe zu verwenden.
auf Rehwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) mehr als 1000 Joule beträgt.
auf Rotwild mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E100) weniger als 2000 Joule beträgt.