Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur Jagdausübung in ihrem Jagdrevier einen Drilling ausgeliehen haben?
Als Jäger besteht beim Führen einer Waffe eine Ausweispflicht. Hierzu gehören:
In der Frage steht, dass sich der Jäger den Drilling ausgeliehen hat. Deshalb braucht er den Überlassungsbeleg und nicht die Waffenbesitzkarte.