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Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur Jagdausübung in ihrem Jagdrevier einen Drilling ausgeliehen haben?
Als Jäger besteht beim Führen einer Waffe eine Ausweispflicht. Hierzu gehören:
- Personalausweis
/Pass - Jagdschein (bzw. Jagderlaubnisschein als Jagdgast)
- Waffenbesitzkarte (bzw. in diesem Fall den Beleg des Überlassen)
In der Frage steht, dass sich der Jäger den Drilling ausgeliehen hat. Deshalb braucht er den Überlassungsbeleg und nicht die Waffenbesitzkarte.