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Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur in ihrem Jagdrevier einen ausgeliehen haben?


Als besteht beim einer eine . Hierzu gehören:

  1. Personalausweis/Pass
  2. (bzw. als Jagdgast)
  3. (bzw. in diesem Fall den Beleg des

In der Frage steht, dass sich der den ausgeliehen hat. Deshalb braucht er den Überlassungsbeleg und nicht die .