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In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke im auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem 7x64) tötet?


gehören zu den (§ 6 BJagdG). Hier ruht also die Jagd und auch wenn das im eines Jagdpächters liegt, darf dieser dort kein .

Erst mit einer Schießerlaubnis (→ darf ein im erlegt werden.