In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?

Erklärung:

Gehege gehören zu den befriedeten Bezirken ( § 6 BJagdG). Hier ruht also die Jagd und auch wenn das Gehege im Revier eines Jagdpächters liegt, darf dieser dort kein Wild erlegen.

Erst mit einer Schießerlaubnis (→ waffenrechtliche Erlaubnis) darf ein Stück im Gehege erlegt werden.

A

Ja, ohne weiteres

B

Ja, wenn er schon seit drei Jahren Jagdscheininhaber ist

C

Ja, wenn ihm die Kreisverwaltungsbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat