Dürfen Sie einen Frischling mit der Büchsenpatrone 5,6 x 57, KS-Geschoss, Geschossgewicht 4,8 g, E 100 2 031 Joule erlegen?

Erklärung:

Siehe: Mindestkaliber

A

Ja

B

Nein

Der Gesetzgeber hat gewisse Mindestanforderungen an die Auftreffenergie (E100) und das Kaliber von Munition zur Bejagung von bestimmten Wildarten ( § 19 BJG). Für Schalenwild (außer Rehwild) gilt:

  1. E100 ≥ 2.000 Joule
  2. Kaliber ≥ 6,5 mm – Das ist in dieser Frage der limitierende Punkt.

Solche Munition wird als „hochwildtauglich“ bezeichnet.