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Ein Jagdgast hat auf einer Gesellschaftsjagd ein Stück Rotwild erlegt und aufgebrochen. Er meldet das seinem Anstellschützen, als ihn dieser wieder von seinem Stand abholt. Worüber muss sich der Anstellschütze bzw. der Revierinhaber unbedingt beim Erleger informieren, bevor er den Wildursprungsschein ausfüllt?
A
Wie viele Stück Rotwild der Gast gezählt hat
B
Ob der Gast vor dem Erlegen bzw. beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale festgestellt hat
C
Ob der Gast beobachtet hat, dass die Nachbarschützen auch Erfolg hatten