1129 / 307
Ein Jagdgast hat auf einer Gesellschaftsjagd ein Stück Rotwild erlegt und aufgebrochen. Er meldet das seinem Anstellschützen, als ihn dieser wieder von seinem Stand abholt. Worüber muss sich der Anstellschütze bzw. der Revierinhaber unbedingt beim Erleger informieren, bevor er den Wildursprungsschein ausfüllt?