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Es gibt Wildarten, die in M-V ganzjährig bejagt werden dürfen. Nennen Sie vier Beispiele. Welche die Bejagung einschränkende Regelung muss in jedem Fall beachtet werden?
Musterantwort
Schwarzwild, Dachs, Fuchs, Waschbär, Marderhund, Wildkaninchen, Nutria, Steinmarder, MinkAusnahme: Die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere sind bis zum Selbstständigwerden oder vollständigen Verlust ihrer Jungtiere von der Bejagung ausgeschlossen.