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Welche Dokumente müssen Revierinhaber bei sich tragen, wenn sie sich zur Jagdausübung in ihrem Jagdrevier einen Drilling ausgeliehen haben?
A
Jagdschein sowie Personalausweis oder Pass
B
Jagdschein sowie Personalausweis, Pass oder Führerschein
D
Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht
Dieser Beleg übernimmt die Funktion der Waffenbesitzkarte als waffenrechtliche Erlaubnis.
Die Waffenbesitzkarte ist mitzuführen, wenn der Jäger seine eigenen Waffen im Revier führt. Wenn er jedoch eine geliehene Waffe führt, braucht er eine Berechtigung hierfür. Da diese Waffe in der eigenen WBK nicht eingetragen ist, braucht er hierzu einen Beleg für diese Waffe vom Überlassenden und Besitzberechtigten.