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Für den Erwerb welcher der nachfolgend genannten Waffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte?
Für den Erwerb von Schusswaffen bedarf es grundsätzlich einer Waffenbesitzkarte. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, von denen hier einige aufgelistet sind:
- Perkussionswaffen (nur Einzellader)
- Luftdruckwaffen (z.B. Luftgewehre) mit bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie
- SRS-Waffen mit Zulassungszeichen „PTB im Kreis“
- Einsteckläufe
/Wechselsysteme/Reduzierhülsen, wenn die zugehörige Schusswaffe bereits in der WBK eingetragen ist - Harpunen mit Gummizug