Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Fasane aussetzen. Welche Voraussetzungen muss er hierzu erfüllen?
Das Aussetzen von Fasanen muss der unteren Jagdbehörde angezeigt werden
Es muss nur eine Genehmigung der Naturschutzbehörde eingeholt werden.
Einvernehmen der Forschungsstelle für Jagdkunde
Ausgesetzte Fasane, die aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Jagdbezirks stammen und aufgezogen worden sind, müssen nicht bei der Jagdbehörde angezeigt werden.
Das Aussetzen von Fasanen in NRW bedarf zwingend einer schriftlichen Genehmigung der unteren Jagdbehörde.