Bei einer Bewegungsjagd bricht sich ein flüchtendes Kitz an einem Zaun das Genick. Bedenkliche Merkmale werden NICHT festgestellt. Darf es für den menschlichen Verzehr verwertet werden?
generell nein
nein, erst nach tierärztlicher Untersuchung und dies dann ausschließlich zum Eigenverzehr
ja, wenn es sofort zerwirkt wird
ja, wenn keine bedenklichen Merkmale oder sonstigen Gegebenheiten vorliegen, die die Verzehrfähigkeit einschränken