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Wie viele Kirrungen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer Größe von 130 Hektar grundsätzlich angelegt werden?
In Rheinland-Pfalz dürfen auf den ersten 150 Hektar Revierfläche 2 Kirrstellen angelegt werden. Je weitere angefangene 150 Hektar darf eine weitere Kirrstelle eingerichtet werden. Dazu müssen weitere Bedingungen erfüllt werden:
- Wildart: Ausschließlich auf Schwarzwild
- Einbringen in den Boden oder Abdecken, damit anderes Schalenwild es nicht erreichen kann.
- Ort: Kirrstellen innerhalb des Waldes
- Kirrmittel: Getreide, einschließlich Mais
- Menge: Maximal 1 Liter je Kirrstelle
- Ausbringen per Hand
- Anzeige bei der unteren Jagdbehörde