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Wie viele dürfen in einem mit einer Größe von 130 Hektar grundsätzlich angelegt werden?


In Rheinland-Pfalz dürfen auf den ersten 150 Hektar Revierfläche 2 Kirrstellen angelegt werden. Je weitere angefangene 150 Hektar darf eine weitere Kirrstelle eingerichtet werden. Dazu müssen weitere Bedingungen erfüllt werden:

  • Wildart: Ausschließlich auf
    • Einbringen in den oder Abdecken, damit anderes es nicht erreichen kann.
  • Ort: Kirrstellen innerhalb des Waldes
  • Kirrmittel: , einschließlich
  • Menge: Maximal 1 Liter je Kirrstelle
  • Ausbringen per Hand
  • Anzeige bei der unteren