Welche Aussage ist falsch?
Beim Auftreten von Wildseuchen ist die Oberste Jagdbehörde Ansprechpartner für die Jägerschaft
die „unschädliche Beseitigung“ von tot aufgefundenem Wild erfolgt in der Tierkörperverwertung oder durch ausreichend tiefes Vergraben außerhalb von Wasserschutzgebieten
zur Untersuchung eines tollwutverdächtigen Fuchses muss das ganze Tier zur Untersuchungsbehörde verbracht werden
eine Trichinenschau muss bei allen Fleisch- und Allesfressern, die dem menschlichen Verzehr zugeführt werden, stattfinden
Tollwut und Brucellose gehören zu den Zoonosen