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Welches in seinem Eigenjagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um es z. B. präparieren zu lassen?
Welches in seinem Eigenjagdbezirk verendet aufgefundene Tier darf der Jagdausübungsberechtigte nicht in Besitz nehmen, um es z. B. präparieren zu lassen?