Wie ist der Abschuss des Wildes nach § 21 des Bundesjagdgesetzes zu regeln?
Die Abschussregelung bestimmt die Zeiten, in denen die Jagd auf das Wild ausgeübt werden darf ( Jagdzeiten)
der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschaden voll gewahrt bleiben sowie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden
durch Nachprüfungen sind die Schonzeiten für das Wild zu überwachen und zu regeln
durch den Erlass von Richtlinien für die Bewirtschaftung und den Abschuss von Schalenwild
auf Anordnung der Jagdbehörde wird der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, alle innerhalb eines Jagdjahres in seinem Jagdbezirk erbeuteten Trophäen in einer Trophäenschau auszustellen