Welche Futtermittel sind laut sächsischer Regelung bei der Kirrung von Schalenwild zulässig?
Silage, Backwaren, Kastanien, Mais und Getreide bis zu 5 kg
Aufbruch von gesund erlegtem Schalenwild, maximal 3 kg
Rüben, Mineralfutter, Getreide und Leguminosen bis zu 3 kg
Getreide, Körnermais, Baumfrüchte und Obsttrester, jeweils bis zu einer Menge von 3 kg