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Wenn in einer Waffenbesitzkarte (WBK) eine Pistole im Kaliber 9 mm Para samt Munitionserwerb eingetragen ist – ist es zulässig, stattdessen Kurzwaffenmunition im kleineren Kaliber 7,65 mm zu kaufen?
Wenn in einer Waffenbesitzkarte (WBK) eine Pistole im Kaliber 9 mm Para samt Munitionserwerb eingetragen ist – ist es zulässig, stattdessen Kurzwaffenmunition im kleineren Kaliber 7,65 mm zu kaufen?