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373
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Sind
Schalldämpfer
für
Büchsen
eintragungspflichtige Gegenstände?
Erklärung
Musterantwort
Ja,
Schalldämpfer
sind gemäß WaffG den
wesentlichen Teilen
von
Schusswaffen
gleichgestellt und somit erlaubnispflichtig.
Jäger
können
Schalldämpfer
für
Langwaffen
, die für
Zentralfeuerpatronen
eingerichtet sind, ohne
Voreintrag
erwerben
.
Der
Erwerb
muss der Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage des
Jagdscheins
angezeigt
werden, um die Eintragung in die
WBK
vorzunehmen.
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